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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 700nm – Inh. Julius Zehnder (nachfolgend “Agentur”) und ihren Kunden.

(2) Die Agentur arbeitet ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Design, Marken- und Unternehmenskommunikation, UI/UX, Webentwicklung, Werbung sowie technische Entwicklung.

(2) Auf Wunsch übernimmt die Agentur die Einrichtung und das Deployment von Projekten bei Drittanbietern (z. B. Vercel). Die Agentur ist jedoch kein Hosting-Anbieter. Für Dienste von Drittanbietern übernimmt die Agentur keine Verantwortung, keine Garantie und keine Service-Vereinbarung (SLA).

(3) Eine rechtliche Prüfung (z. B. Markenrecherche, DSGVO-Konformität von Inhalten, Prüfung von Urheberrechten) gehört nicht zu den Leistungen der Agentur und obliegt allein dem Kunden.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Kunden (z. B. per E-Mail) zustande.

(3) Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden und Eingang einer Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Markenrechte und Datenschutz.

(3) Verzögert sich das Projekt aufgrund nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden, verlängern sich die Fristen der Agentur entsprechend. Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und kann als Festpreis oder nach Stunden-/Tagessätzen berechnet werden.

(2) Vor Beginn der Arbeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme zu leisten.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahngebühren an.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Die Agentur räumt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein.

(2) Der Umfang der Nutzungsrechte (exklusiv, nicht-exklusiv, zeitlich oder räumlich beschränkt) wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.

(3) Eine Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten oder Projektquellen (z. B. Figma-Dateien, Photoshop-Dateien, Quellcode) schuldet die Agentur nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen der Projekte erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen und darzustellen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

(4) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Störungen, Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern (z. B. Vercel, Domain- oder Mail-Provider, SaaS-Dienste).

(5) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Projekts beschränkt.

§ 8 Abnahme

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Übergabe zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen etwaige Mängel schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Teilabnahmen einzelner Projektphasen oder Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

§ 9 Laufzeit und Beendigung

(1) Verträge werden projektbezogen mit einem klar definierten Anfang und Ende geschlossen. Mit der Abnahme und vollständigen Zahlung gilt der Vertrag als erfüllt.

(2) Eine fortlaufende Betreuung, Wartung oder Support ist nicht Vertragsbestandteil und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung der Agentur in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter [www.700nm.de/de/datenschutz].

(2) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

700nm